AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von image² gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn image² ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsabschluss

Angebote von image² sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot schriftlich annimmt oder image² mit der Leistung beginnt.

3. Leistungen

image² erbringt Leistungen in den Bereichen:

  • Web & Design

  • Text & SEO

  • Grafik & Animation

  • laufende Betreuung und Wartung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Änderungen oder Erweiterungen werden gesondert vereinbart.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle Inhalte, Daten, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten von image².

5. Nutzungsrechte

Alle von image² erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum von image².
Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind diese:

  • einfach

  • nicht übertragbar

  • auf den vereinbarten Zweck beschränkt

Eine Weitergabe an Dritte oder Bearbeitung durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von image² zulässig.

6. Vergütung, Anzahlung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 % des vereinbarten Honorars vor Projektbeginn fällig.
image² beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang dieser Anzahlung auf dem Geschäftskonto.

Der Restbetrag ist nach Abschluss des Projekts bzw. gemäß Vereinbarung fällig.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist image² berechtigt, Verzugszinsen gemäß UGB zu verrechnen.

7. Haftung

image² haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet image² nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

8. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.

10. Wartungs- und Betreuungsvereinbarungen

Sofern eine Wartungs- oder Betreuungsvereinbarung abgeschlossen wird, gilt Folgendes:

Die Wartungspauschale wird für die Dauer von einem Jahr vereinbart und beinhaltet:

  • die Bereitstellung und Verlängerung fixer Software-Lizenzen (z. B. Elementor Pro, Crocoblock, DSGVO Pixelmate),

  • eine regelmäßige Update-Durchführung einmal pro Monat für das eingesetzte System und die vereinbarten Plugins,

  • zusätzliche Updates außerhalb des regulären Turnus, sofern bekannt gewordene Sicherheitslücken dies erforderlich machen,

  • den Austausch von Plugins, wenn eingesetzte Plugins technisch veraltet sind, nicht mehr gewartet werden oder eine technisch sinnvollere Alternative verfügbar ist.

Nicht Bestandteil der Wartungspauschale sind:

  • zusätzliche oder projektspezifische Lizenzen für Themes oder Plugins, die nicht zum Standardumfang gehören (z. B. TranslatePress, Germanized Pro oder vergleichbare Erweiterungen),

  • neue Funktionen, Erweiterungen oder inhaltliche Änderungen,

  • individuelle Anpassungen, Fehlerbehebungen aufgrund externer Einflüsse oder Eingriffe durch Dritte.

Zusätzliche Lizenzen sowie Leistungen außerhalb des Wartungsumfangs werden gesondert verrechnet und nur nach vorheriger Abstimmung durchgeführt.

11. Laufzeit, Kündigung und Lizenzen bei Wartungsvereinbarungen

Wartungs- und Betreuungsvereinbarungen werden für eine Mindestlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen.

Die Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich möglich. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Vereinbarung automatisch um ein weiteres Jahr.

Mit Beendigung der Wartungsvereinbarung enden auch alle im Rahmen der Wartung bereitgestellten Software-Lizenzen.
Der Auftraggeber ist in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, erforderliche Lizenzen zu erwerben, um die Website weiterhin vollständig und uneingeschränkt nutzen zu können.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist das Landesgericht St. Pölten.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.